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OVG Lüneburg 14.12.2009 8 LA 197/09, NWB 3/2010 S. -1

Berufsrecht | Entzug der Approbation bei Steuerhinterziehung

Ein „schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten” kann einen Mediziner die Zulassung kosten. Auch ein Fehlverhalten, das nicht berufsbezogen ist, kann zum Verlust der Approbation führen. Zwar führt nicht jedes Steuervergehen zur Unwürdigkeit für den Arztberuf. Im Streitfall war der Mediziner jedoch wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte dem Fiskus binnen zehn Jahren 877.000 € Einkommensteuer vorenthalten. Das genügte dem Gericht zum Entzug der Zulassung.

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