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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 859/08 U EFG 2010 S. 522 Nr. 6

Gesetze: UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. bRL 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst. f SpielbG NW § 12 Abs. 2 SpielbG NW § 12 Abs. 3

Umsatzsteuerbefreiung für Personalgestellungen und Beratungsleistungen einer öffentlichen Spielbank

Leitsatz

  1. Nicht unmittelbar den Spielbetrieb betreffende Personalgestellungen und Beratungsleistungen einer öffentlichen Spielbank gegenüber anderen Spielbanken sind keine durch den Betrieb der Spielbank bedingte Leistungen im Sinne der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG 1993.

  2. Dieser Befreiungstatbestand umfasst zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nur den mit der Spielbankenabgabe belasteten Bruttospielertrag einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 522 Nr. 6
AAAAD-35026

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.06.2009 - 1 K 859/08 U

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