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BBK Nr. 2 vom Seite 72

Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010

Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze sowie Sachbezüge

Ingrid Geworske

Wie auch in den letzten Jahren wurden die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 auf Basis der Einkommensentwicklung des Jahres 2008 durch den Gesetzgeber überprüft und teilweise aktualisiert. Der Beitrag zeigt, welche Änderungen sich für 2010 ergeben.

I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2010

1. Rentenversicherung

1.1 Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der [i]Gesetzliche Rentenversicherunggesetzlichen Rentenversicherung wurde für das Kalenderjahr 2010 auf 66.000 € jährlich und 5.500 € monatlich angepasst. Im Beitrittsgebiet wurden die entsprechenden Werte auf 55.800 € jährlich und 4.650 € monatlich erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung 2010 in €    
jährlich
monatlich
wöchentlich
täglich
alte Bundesländer  
66.000
5.500
1.283,33
183,33
neue Bundesländer  
55.800
4.650
1.085,00
155,00

1.2 Beitrags...
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Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010

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