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NWB 2/2010 S. X

Kreditsicherungsrecht | Basiszinssatz unverändert bei 0,12 %

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB berechnet: Er beträgt unverändert 0,12 %. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli angepasst. Er hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können. Der Verzugszins zwischen Unternehmen gem. § 288 Abs. 2 BGB beträgt 8,12 %; der Verzugszins bei Beteiligung von Verbrauchern gem. § 288 Abs. 1 BGB beträgt 5,12 %.

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