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BSG 03.12.2009 B 11 AL 42/08 R, NWB 2/2010 S. X

Sozialrecht | Fiktives Arbeitslosengeld nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung

Auszubildende, die während einer geförderten Berufsausbildungszeit kein Entgelt erhalten, haben bei anschließender Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts. Für dessen Festsetzung ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf welche die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat (§ 132 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB III). Andernfalls drohe eine unzulässige Benachteiligung. Unter Berücksichtigung der Absicht des Gesetzgebers, aus Vereinfachungsgründen die fiktive Bemessung für alle Versicherungspflichtverhältnisse vorzusehen, denen kein Arbeitsentgelt zugeordnet werden kann, liege hierin auch kein Verstoß gegen den allg...

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