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OLG München 29.10.2009 31 Wx 124/09, NWB 2/2010 S. 94

Handelsrecht | Anmeldung einer nachträglichen Kapitalerhöhung zum Handelsregister bei Unternehmergesellschaft

Wird eine GmbH im vereinfachten Verfahren als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet (§ 2 Abs. 1a GmbHG), sind im Musterprotokoll drei Dokumente, nämlich Gesellschaftsvertrag, Bestellung des Geschäftsführers sowie die Gesellschafterliste mit der Folge zusammengefasst, dass auch die im Musterprotokoll enthaltenen gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Fall ihrer nachträglichen Änderung den Vorgaben der §§ 53 ff. GmbHG genügen müssen. Deshalb ist auch bei der Registeranmeldung einer Kapitalerhöhung der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags und nicht nur die Niederschrift der Gesellschafterversammlung vorzulegen.

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