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NWB Nr. 2 vom Seite 99

Erbschaftsteuerreform vor dem Verfassungsgericht

[i]Zuständigkeit des Bundes fraglichWie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom ) berichtet, wird sich das BVerfG mit der Reform der Erbschaftsteuer beschäftigen müssen. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg habe drei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Er stütze sich dabei nicht in erster Linie auf Verstöße gegen das Gleichheitsgebot, sondern bestreite vielmehr die Zuständigkeit des Bundes.

[i]Konkurrierende GesetzgebungskompetenzHintergrund: Für die Neuregelung der Erbschaftsteuer besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Da das Aufkommen der Erbschaftsteuer den Ländern zusteht, hat der Bund das Gesetzgebungsrecht nur, wenn die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG vorliegen, also die Herstellung [i]Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse? gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Die Bundesregierung hatte sich in ihrer Gesetzesbegründung darauf berufen, dass eine bundeseinheitliche Regelung zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse” sowie zur „Wahrung der Wirtschafts- und Rechtseinheit” notwendig sei (BT-Drucks. 16/7918 S. 44).

Der Verfassungsrechtler Mursw...

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