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NWB Nr. 2 vom Seite 97

BMF-Schreiben zur Ermittlung der Vorsorgepauschale ab 2010

Christine Harder-Buschner

[i]Harder-Buschner/Jungblut, NWB 2009 S. 2636Mit NWB PAAAD-34062 hat die Finanzverwaltung zu verschiedenen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vorsorgepauschale ab 2010 ergeben haben, Stellung genommen. Über die gesetzlichen Neuregelungen der Vorsorgepauschale wurde bereits ausführlich in NWB 34/2009 S. 2636 berichtet. Das neue BMF-Schreiben enthält darüber hinaus im Wesentlichen noch folgende Hinweise:

1. Bemessungsgrundlage der neuen Vorsorgepauschale

[i]Bemessungsgrundlage für Vorsorgepauschale und für Sozialabgaben kann unterschiedlich seinBemessungsgrundlage für die Berechnung der Teilbeträge für die Rentenversicherung und die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung ist der Arbeitslohn und nicht das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vorsorgepauschale (Arbeitslohn) und für die Berechnung der Sozialabgaben (Arbeitsentgelt) kann somit unterschiedlich sein. Ausgehend vom Arbeitslohn ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze bei der Ermittlung von allen Teilbeträgen der Vorsorgepauschale gleichwohl zu beachten. Bei den Rentenversicherungsbeiträgen gilt – abhängig vom Beschäftigungsort i. S. des § 9 SGB IV – die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG Wes...

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