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BFH 05.11.2009 IV R 29/08, NWB 2/2010 S. 91

Gewerbesteuer | Abspaltung durch Neugründung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

Nach dem ist bei einer Abspaltung durch Neugründung gem. § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb jedenfalls unter der Geltung von § 132 UmwG a. F. Steuerschuldner (Bestätigung der Rechtsprechung).

Anmerkung:

Über die verfahrensrechtliche Frage nach dem im Urteil abgelehnten Übergang einer Steuerschuld bei Abspaltung eines Unternehmens hinausgehend, ist der Vorgang der Abspaltung einkommensteuerlich als (zwingend zum Buchwert erfolgende) Realteilung zu sehen. Diese lässt eine Übertragung zuvor gebildeter Reinvestitionsrücklagen zu und führt auch nicht zu einer Unterbrechung der Fristen des § 6b EStG (HHR/Marchal, § 6b EStG Anm. 130), obwohl – wie der BFH nun entschieden hat – kein Fall der...

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