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NWB Nr. 2 vom Seite 136

Flexible Arbeitszeitregelungen für geringfügig Beschäftigte

Fortfall der Probleme bei Gleitzeit- und Jahreszeitkonten

Thomas Methler

[i]Eilts, NWB 8/2009 S. 542Seit dem können flexible Arbeitszeitregelungen auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. 400-Euro-Jobs) genutzt werden. Die flexiblen Arbeitszeitregelungen eignen sich insbesondere für Beschäftigungen, in denen bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Arbeitsentgelt gezahlt wird und über ein Arbeitszeitkonto monatliche Überstunden regelmäßig auf- und abgebaut werden sollen. Für Zeiträume bis zum war die Möglichkeit der Arbeitszeitkontenführung zwar auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen möglich, im Gegensatz zu mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigungen bestanden sie für Zeiten der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung jedoch nicht fort. Darüber hinaus war unabhängig von der Höhe des ausgezahlten Arbeitsentgelts stets das Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung, auf das der Arbeitnehmer entsprechend seiner erbrachten Arbeitsleistung Anspruch hatte. Dies hatte zur Folge, dass Arbeitgeber häufig darauf verzichtet haben, Arbeitszeitkonten für geringfügig Beschäftigte zu führen. In den folgenden Ausführungen wird zum besseren Verständnis die Rechtsla...

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