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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 405/05 EFG 2010 S. 417 Nr. 5

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 5, EStG § 10d Abs. 4

Mietkosten für auswärts studierendes Kind

Leitsatz

  1. Kosten eines Mietvertrages, den ein Vater für seinen studierenden Sohn am auswärtigen Studienort abgeschlossen hat, sind keine WK des Sohnes. Vielmehr sind die Kosten dem Vater zuzuordnen, der die Mietzahlungen bestritten hat.

  2. Die Mietkosten sind dem Sohn auch nicht im Wege eines abgekürzten Vertrags- oder Zahlungsweges als WK zuzurechnen.

  3. Auf die Frage, ob § 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß ist, kommt es daher nicht an.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 14
DStRE 2010 S. 591 Nr. 10
EFG 2010 S. 417 Nr. 5
BAAAD-34823

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2009 - 1 K 405/05

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