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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 113/09 EFG 2010 S. 382 Nr. 5

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 168, AO § 228, EStG § 31 Satz 3, EStG § 70, EStG § 72, EStG § 73

Rückforderung von Kindergeld – Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Leitsatz

  1. § 37 Abs. 2 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des Kindergeldberechtigten gegenüber der FK als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung einer rechtsgrundlos geleisteten Zahlung seitens der FK.

  2. Erfolgt die Auszahlung von Kindergeld irrtümlich ohne eine zu Grunde liegende Kindergeldfestsetzung, bemisst sich die Verjährung des Rückforderungsanspruchs nach der sog. Zahlungsverjährung gemäß § 228 ff. AO.

  3. Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F.

  4. Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 13
DStRE 2010 S. 629 Nr. 10
EFG 2010 S. 382 Nr. 5
AAAAD-34819

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.10.2009 - 12 K 113/09

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