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SG Aachen 27.11.2009 S 6 R 217/09, NWB 1/2010 S. 15

Berufsrecht | Keine Vertretungsberechtigung des Steuerberaters im Statusverfahren

Steuerberater sind in sog. Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht vertretungsberechtigt. Auch das zum 1. 7. 2008 eingeführte Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gestattet die Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger. In diesen Verfahren stehen – im Gegensatz zu Statusverfahren – i. d. R. beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversicherung an das Steuerrecht anlehnt, verfügen Steuerberater in diesem Bereich über besondere Sachkunde. Daher blieb die Klage einer Steuerberaterin, die einen GmbH-Gesellschafter in einem Verfahren zur Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status vertreten hatte und als nicht vertretungsberechtigt zurückgewiesen worden war, ohne E...

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