Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 1 vom Seite 4

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an KG-Anteilen

BFH nimmt zu Bewertungsfragen hinsichtlich des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG Stellung

Lars Micker

Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grundsätzlich erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn der Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt.

Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen ist. Diese Einkünfte werden gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG als laufende Gewinne qualifiziert, die jedoch nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Der BFH stellt in seinem Urteil (erneut) heraus, dass als Veräußerung i. S. des § 16 EStG die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 AO) an den Erwerber anzusehen ist. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist, und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer zufließt.

In dem vom BFH zu beurteilenden Fall hatten die Kommanditisten sowie die Komplementärin einer KG in einem Vertrag mit der Erwerberin zwar vorgesehen, dass das ding...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen