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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 21 | Verbindliche Auskunft: Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht

Das BFH-Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte hat sich allein aus verfahrensrechtlichen Gründen ohne Sachentscheidung erledigt. Vor dem FG Münster ist allerdings bereits wieder eine Klage anhängig.

Keine guten Nachrichten gibt es, was die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte angeht.

Der BFH hat bekannt gegeben: Das Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der mit dem Jahressteuergesetz 2007 eingeführten Gebührenpflicht hat sich ohne Sachentscheidung erledigt. Und zwar allein aus verfahrensrechtlichen Gründen .

Die Voraussetzungen einer Zwangsruhe sind somit nicht mehr gegeben. Beim Finanzgericht Münster ist allerdings bereits unter dem Aktenzeichen 3 K 722/08 S ein neues Verfahren anhängig. Es empfiehlt sich, gegen Gebührenbescheide Einspruch einzulegen und mit Verweis auf die anhängige Klage das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Bei einem anhängigen Verfahren vor einem Finanzgericht sind die Finanzämter allerdings – anders als bei einem BFH-Verfahren – nicht gesetzlich verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen. Einen Versuch ist es aber wert.

Bevor wir zum nächsten schwebenden Prozess kommen,...

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