BFH - V R 45/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO
§ 174 Abs 4 S 4,
AO § 362 Abs
2,
AO § 174 Abs 3
S 1
Rechtsfrage
Ist für das erst später für berichtigungsrelevant angesehene Teileigentum die Einspruchsentscheidung und nicht der angefochtene Umsatzsteuerbescheid als später geänderter Steuerbescheid i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 4 AO anzusehen, wenn der Umsatzsteuerbescheid 1997 nach der Veräußerung zweier Teileigentümer an einem Grundstück in einer Urkunde an einen Erwerber zunächst nur für ein Teileigentum eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG und erst die verbösernde Einspruchsentscheidung die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für das zweite Teileigentum enthält (hier: abweichender "später geänderter Steuerbescheid" i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 4 AO für die Teileigentümer mit der Folge der Unzulässigkeit der Änderung nach § 174 Abs. 4 AO wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der Vorsteuerberichtigung für ein Teileigentum)?
Einspruchsentscheidung; Steuerbescheid; Verböserung; Verböserungsverbot
Fundstelle(n):
IAAAD-34274