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Finanzgericht Hamburg  v. - 5 K 152/07 EFG 2010 S. 390 Nr. 5

Gesetze: EigZulG § 17

Eigenheimzulage nach Auflösung der Genossenschaft

Leitsatz

Die Begünstigung der Genossenschaft i. S. von § 17 EigZulG, die durch ihren mitgliedernützigen Zweck gerechtfertigt ist, entfällt nicht durch einen Beschluss über die Auflösung der Genossenschaft, wenn diese weiterhin entsprechend ihrem Gesellschaftszweck tätig ist und die von ihr errichteten Wohnungen tatsächlich zum Wohnen überlässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 390 Nr. 5
UAAAD-33943

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg v. 15.10.2009 - 5 K 152/07

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