Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe

7. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55043-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-42767-1

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Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe (7. Auflage)

Kapitel VII: Grundbesitzwerte, Grunderwerbsteuer

2011Der Arzt/Zahnarzt kann in bestimmten Lebenssituationen, in denen er Grundvermögen (bebaute oder unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte u. a.) erwirbt, mit der Frage konfrontiert werden, wie ein solcher Vorgang steuerlich zu behandeln ist. Man kann hier grundsätzlich folgende Erwerbe von Grundvermögen unterscheiden:

  • Erwerb von Grundvermögen aufgrund (rechts-)geschäftlicher Vorgänge (i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes) sowie

  • Erwerb durch Schenkung bzw. Erbschaft.

1. Besteuerung (unter ggf vorher durchzuführender Wertermittlung im Bedarfsfall) bei (teil-)entgeltlichen Grundstücksübertragungen, die der Grunderwerbsteuer unterfallen

2012Kauft ein Arzt/Zahnarzt für den Betrieb seiner Praxis Grundbesitz (z. B. eine ETW oder ein Haus), so ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig. Derartige Vorgänge, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind im Übrigen von der Umsatzsteuer befreit.

In der Vergangenheit betrug der Prozentsatz einheitlich 3,5 vH der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, seit dem dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen, siehe Art. 105 Abs. 2a GG (z. B. beträgt der Steuersatz nun in B...

Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe

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