Gewerbesteuergesetz Kommentar
2009
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§ 9 Nr. 8 Kürzungen
Hinweis: Abschn. 65 GewStR 1998.
Literatur: Altehoefer/Krebs/Nolte/Roland, StEntlG 1984, DStZ 1984, 4; Manke, Vermögensteuer- und Außensteuerrecht nach dem Steuerentlastungsgesetz 1984, FR 1984, 77; Sarrazin, Analogie zuungunsten des Steuerpflichtigen: Anwendung des ? Folgen für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer?, FR 1984, 499; Schnädter, Die Belastungen durch die Gewerbesteuer und Möglichkeiten, sie zu vermeiden, BB 1988, 313; Grotherr, Gewerbesteuerliche Auswirkungen der mit steuerfreien Dividenden im Zusammenhang stehenden nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, BB 2001, 597; Rödder, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von „Streubesitzdividenden„ nach § 8 Nr. 5 GewStG n. F., WPg 2002, 625; Kollruss, Kein pauschales Abzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG für GewSt-Zwecke bei Bezug von Schachteldividenden über eine Organgesellschaft, DStR 2006, 2291.
I. Allgemeines
1. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1Durch das StEntlG 1984 vom wurde die Mindestbeteiligung für eine Kürzung von Dividenden vom Gewerbeertrag gemäß § 9 Nr. 7 GewStG von 25 % auf 10 % herabgesetzt. Damit wurde der Gleichlauf von gewerbesteuerlicher Begünstigung von Schachtelbeteiligungen und der ertragsteuerlich...