Gewerbesteuergesetz Kommentar
2009
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§ 8 Nr. 1b Hinzurechnungen
Hinweis: Abschn. 49 GewStR 1998.
Literatur: Henerichs, Gewerbesteuerliche Probleme bei einer betrieblichen Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, FR 1991, 76; Biergans, Renten und Raten in der Einkommensteuer, 4. Aufl. 1993; Schlagheck, Zebragesellschaften und Gewerbesteuer, StBp 2000, 115; Schwer, Betriebliche Veräußerungsrente, StBp 2000, 103; Jansen/Myßen/Risthaus, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 13. Aufl. 2006; Naujok/Bujotzek, Erbbauzinsen vor 2008 keine hinzuzurechnenden dauernden Lasten – Zum , FR 2007, 882; Fehling, Der koordinierte Ländererlass zu § 8 Nr. 1 GewStG, Klarheit in zentralen Punkten, aber einige Fragen bleiben offen, ; Franke/Gageur, Zweifelsfragen und Anmerkungen zu den gleich lautenden Ländererlassen zu § 8 Nr. 1 GewStG, BB 2008, 1704; Ritzer, Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG i. d. F. des UntStRefG 2008, DStR 2008, 1613.
I. Überblick
1Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde mit Wirkung ab Erhebungszeitraum 2008 die bisherige Regelung des § 8 Nr. 2 GewStG a. F. durch die neue Vorschrift des § 8 Nr. 1b GewStG ersetzt.
Nach der neuen Vorschrift des § 8 Nr. 1b GewStG sind – vo...