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NWB Nr. 51 vom Seite 3974

ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3997Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. (BGBl 2008 I S. 3018) sind die bewertungsrechtlichen Grundlagen für das Betriebs- und Anteilsvermögen sowie das Grundvermögen für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung neu gefasst worden. Gleiches gilt für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist der gemeine Wert (Verkehrswert) als einschlägige Bewertungszielgröße gesetzlich verankert worden.

Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

[i]WirtschaftsteilDer Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit (= Bewertungs-gegenstand) umfasst den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen sowie den Wohnteil. Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst u. a. die landwirtschaftliche, die forstwirtschaftliche, die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (z. B. die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak sowie die Saatzucht und Weihnachtsbaumkulturen).

Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen

[i]Nachhaltig erzielbarer ReingewinnBei der Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen (d. h. zur Ermittlung der jeweiligen Wirtsc...

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