OFD Koblenz - S 6031 A - St 35 3

Kraftfahrzeugsteuer; hier: Förderung der Nachrüstung von Partikelminderungssystemen vom 1. August bis

Das BMF hat mit dem Bezugsschreiben folgendes mitgeteilt:

Am ist als Alternative zur derzeitigen befristeten Steuerbefreiung nach § 3c KraftStG eine Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor durch die Gewährung einer Zuwendung mittels Festbetragzuschuss von 330 Euro/Pkw in Kraft getreten (siehe "Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009" v. - BGBl 2009 I S. 2209). Die zweckgebundene Bereitstellung der Mittel und der Ausschluss der Doppelförderung für ein Fahrzeug (§ 22a Haushaltsgesetz 2009) wurden im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 geregelt.

Der Zuschuss kann für Nachrüstungen vom bis zum beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Antragstellung ist frühestens ab dem bis zum (Eingang im BAFA) möglich.

Gefördert werden Personenkraftwagen nach der Begriffsbestimmung des KraftStG, ausgenommen nach § 3 Nummer 2 KraftStG steuerbefreite. Die im § 3c KraftStG genannten verkehrsrechtlichen Voraussetzungen gelten entsprechend. Die Förderung ist durch die Höhe der bereitgestellten Mittel begrenzt. Das Antragsformular und weitere Hinweise werden auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellt (www.bafa.de).

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Fundstelle(n):
EAAAD-33341