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BFH 24.10.2001 X R 153/97

Bilanzierung; | Nachholung von unterlassener AfA bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bisher unterlassene AfA können jedenfalls dann nicht nachgeholt werden, wenn ein WG des notwendigen BV erstmals bilanziert wird. (2) Die rechtliche Beurteilung der Zugehörigkeit eines WG zum notwendigen BV wird nicht dadurch berührt, dass es bisher nicht in der Bilanz aktiviert worden ist. Die nachträgliche Aktivierung eines solchen WG ist weder eine Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 5 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG noch eine bilanzberichtigende Ausbuchung einer Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 bis 4 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Hinweis auf , BStBl 1978 II S. 191), sondern vielmehr eine fehlerberichtigende Einbuchung. (3) Ein WG des notwendigen BV ist bei unterlassener Aktivi...

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