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Einordnung des betrieblichen Fuhrparks
BMF-Schreiben zur Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kfz
Durch den rückwirkenden Ansatz der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer sowie die Anwendung der Listenpreis-Regelung nur bei überwiegend betrieblicher Nutzung des Kfz haben sich gesetzliche Änderungen ergeben, die das BMF zu einem neuen Anwendungsschreiben veranlasst haben. Dies beinhaltet eine Reihe von praxisrelevanten Regelungen, die in allen offenen Fällen anzuwenden sind.
Grundsätze
Die Zuordnung eines Kfz zum Betriebsvermögen richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen in R 4.2 Abs. 1 EStR. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten gehören zur betrieblichen Nutzung. Das gilt auch, wenn ein Selbständiger mehrmals am Tag hin und her pendelt. Die bloße Behauptung fehlender Privatfahrten reicht nicht aus, um vom Ansatz eines privaten Nutzungsanteils abzusehen. Die Listenpreis-Regelung alternativ zur Fahrtenbuch-Methode ist nur bei einem Pkw anwendbar, der notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Dies gilt auch für gemietete oder geleaste Kfz, sofern diese überwiegend beruflich genutzt werden. Diese Wahl ist pro Wirtschaftsjahr einheitlich über die Steuererklärung zu treffen und kann noch bis zur Bestandskraft ausgeübt oder geänder...BStBl 2004 I S. 864