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Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort
Einnahmen eines Steuerpflichtigen aus der Überlassung einer Immobilie an einen Mobilfunkbetreiber zur Nutzung als Antennenstandort beurteilt das FG Saarland als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und nicht als (steuerfreie) Entschädigungszahlung. Dass von der Anlage möglicherweise eine Gesundheitsgefährdung ausgehe, beeinträchtige die Wesensart des Vertragsgegenstandes nicht. Der Kläger hatte geltend gemacht, bei den Zahlungen des Mobilfunkbetreibers handle es sich weitgehend um einen „Lastenausgleich”, um das Strahlenrisiko solcher Anlagen zu entschädigen.