Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Niedersächsisches FG hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Das Niedersächsische FG hat dem BVerfG ein entsprechendes Klageverfahren vorgelegt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Ergänzungsabgabe nach dem SolZG spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Mit der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags muss sich demnächst auch der BFH befassen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. hat darauf hingewiesen, dass ein weiteres Verfahren zu den Veranlagungszeiträumen ab 2005 vor dem BFH anhängig ist (Az. II R 50/09). Der BFH hatte den Solidaritätszuschlag zumindest für das Jahr 2002 noch als verfassungsgemäß beurteilt (). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG seinerzeit ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (