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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1025/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Zum Werbungskostencharakter von Reisekosten bei einem Auslandssprachkurs außerhalb der EU

Leitsatz

  1. Die Entscheidung, ob in Bezug auf einen Sprachkurs berufsbedingte Aufwendungen vorliegen, kann nur aufgrund der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles getroffen werden.

  2. Nach dieser Maßgabe dessen kann ein Werbungskostenabzug für Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs selbst dann in Betracht kommen, wenn dieser Kurs außerhalb der EU und dort in einem touristischen Zentrum (hier: Cancún / Mexiko) stattgefunden hat.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 12
DStRE 2010 S. 527 Nr. 9
KÖSDI 2009 S. 16755 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2009 S. 3700
UAAAD-32997

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.09.2009 - 2 K 1025/08

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