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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2138/05

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStR 2000 Abschnitt 192 Abs. 18 Nr. 2b AO § 163

Zuordnung eines Gebäudes, bzw. Gebäudeteils zum Unternehmen

Leitsatz

Soll ein Gebäudeteil zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze genutzt werden, so muss die Zuordnung dieses Gebäudeteils oder des ganzen Gebäudes zum Unternehmen im Zeitpunkt des Leistungsbezuges durch Geltendmachung des - ggf. anteiligen - Vorsteuerabzugs erfolgen. Eine nachträgliche Änderung der durch Geltendmachung oder Unterlassung der Geltendmachung des - ggf. anteiligen - Vorsteuerabzugs dokumentierten Zuordnungsentscheidung ist nicht möglich.

Aus Abschnitt 192 Abs. 18 Nr. 2 b UStR 2000 lässt sich kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen ableiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-32993

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.02.2008 - 6 K 2138/05

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