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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 K 163/09

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7, GewStG § 9 Nr. 4, FGO § 40 Abs. 2, AO § 350

Bindung der Kürzung nach § 9 Nr. 4 GewStG beim Verpächter an Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter

Keine Drittbetroffenheit des Verpächters bei fehlender Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter

Leitsatz

1. Nach der Systematik des GewStG kann ein Vercharterer weder auf die Hinzurechnung von Miet-/ Pachtzinsen bei der Charterin gem. § 8 Nr. 7 GewStG Einfluss nehmen, noch ist er bei der Prüfung der Frage der Hinzurechnung der Pachtzinsen durch das für die Charterin zuständige FA zu beteiligen.

2. Die Regelung in § 9 Nr. 4 GewStG dient nicht dazu, eine Besteuerung nach der gewerbesteuerlichen Leistungsfähigkeit zu sichern, sondern bezweckt allein, eine doppelte gewerbesteuerliche Erfassung der Miet- und Pachtzinsen zu vermeiden.

Fundstelle(n):
TAAAD-32980

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.09.2009 - 3 K 163/09

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