Keine Drittbetroffenheit des Verpächters bei fehlender Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter
Leitsatz
1. Nach der Systematik des GewStG kann ein Vercharterer weder auf die Hinzurechnung von Miet-/ Pachtzinsen bei der Charterin
gem. § 8 Nr. 7 GewStG Einfluss nehmen, noch ist er bei der Prüfung der Frage der Hinzurechnung der Pachtzinsen durch das für
die Charterin zuständige FA zu beteiligen.
2. Die Regelung in § 9 Nr. 4 GewStG dient nicht dazu, eine Besteuerung nach der gewerbesteuerlichen Leistungsfähigkeit zu
sichern, sondern bezweckt allein, eine doppelte gewerbesteuerliche Erfassung der Miet- und Pachtzinsen zu vermeiden.
Fundstelle(n): TAAAD-32980
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 16.09.2009 - 3 K 163/09
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