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NWB Nr. 50 vom Seite 3946

Einführung von Kurzarbeit

Anja Becher

In der Wirtschaftskrise stehen viele Unternehmen vor dem Problem, auf Grund der Auftragslage die Gehälter ihrer Arbeitnehmer nicht mehr zahlen zu können. Bevor das Unternehmen durch betriebsbedingte Kündigungen seine Wettbewerbsfähigkeit gänzlich verliert, besteht die Möglichkeit, für die Belegschaft Kurzarbeit einzuführen. Bei Anträgen bis Ende 2009 gilt noch eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Das Bundeskabinett hat am beschlossen, die ausgedehnte Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Wird mit der Kurzarbeit im Jahr 2010 begonnen, kann bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. So kann das Unternehmen seine über die Jahre angeworbenen Fachkräfte im Betrieb halten und ist für den Fall eines Umschwungs der Auftragslage bestmöglich gerüstet. Bei der Einführung von Kurzarbeit wird – für einen gewissen Zeitraum – die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit bis hin zur sog. Kurzarbeit Null verkürzt und die Vergütung in entsprechendem Umfang reduziert. Hierdurch wird in einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses eingegriffen. Diese Änderung des Arbeitsvertrags kann deshalb nicht einseitig durch den Arbeitgeber herbeige...

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