Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 205 Anwendungsvorschriften

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard W?holz, Steffen Wiegand (November 2009)

§ 205 Abs. 1 BewG bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich des durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. geänderten Bewertungsgesetzes. Maßgebend für die Anwendung des Bewertungsgesetzes i. d. F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes ist, dass der Bewertungsstichtag, der sich nach §§ 9, 11 ErbStG richtet, nach dem liegt.

In Erbfällen ist jedoch auf Antrag nach Maßgabe des Art. 3 ErbStRG auch eine rückwirkende Anwendung aller durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes – mit Ausnahme der neuen persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG – sowie des Bewertungsgesetzes längstens bis zum möglich, wenn die Steuer gem. § 9 ErbStG nach dem und vor dem entstanden ist.

§ 152 Abs. 2 BewG betrifft für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht interessierende Bewertungsvorschriften, die nur für die Bemessung der Grundsteuer der Land- und Forstwirtschaft gelten.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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