Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 202 Betriebsergebnis

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

I. Ausgangswert zur Ermittlung des Betriebsergebnisses

1Ausgangswert (§ 202 Abs. 1 Satz 1 BewG) für die Ermittlung des Betriebsergebnisses ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG). Sofern der Gewinn nicht durch Bestandsvergleich ermittelt wird, als Gewinn also der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angesetzt wird (§ 4 Abs. 3 EStG), ist vom Überschuss auszugehen (§ 202 Abs. 2 Satz 1 BewG). Bei einem Anteil am Betriebsvermögen bleiben die Ergebnisse aus den Sonder- und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt (§ 202 Abs. 1 Satz 1 BewG). Der gemeine Wert der Wirtschaftgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens wird bei der Ermittlung des Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaft dem jeweiligen Gesellschafter gesondert zugerechnet (vgl. dazu die Erläuterungen zu § 97 BewG).

Diese rechtsformneutrale Ermittlung des Betriebsergebnisses, nämlich das Abstellen auf den steuerrechtlichen Bilanzgewinn, erfordert, weil er auch die steuerfreien Vermögensmehrungen sowie die ...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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