Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)
e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

Literatur:  Schultz, Sonderfragen bei der Besteuerung der Schafhaltungsbetriebe, INF 1984, 60.

I. Allgemeines (§ 175 BewG)

1Die Vorschrift regelt die Art und den Umfang der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen als Auffangtatbestand.

II. Sondernutzungen (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 BewG)

2Die Vorschrift gliedert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen auf und definiert die Sondernutzungen. Zu den Sondernutzungen gehören die abschließend aufgezählten Nutzungen Hopfen, Spargel und Tabak. Darüber hinaus gehören zu den Sondernutzungen auch andere Sonderkulturen. Sonderkulturen sind meist von kleinflächigen Strukturen geprägt, sehr kosten- und arbeitsintensiv und weisen eine hohe Ertrags-Risiko-Relation auf. Hierzu gehören m. E. zum Beispiel der Anbau von Gewürz- und Arzneipflanzen, der allerdings der gärtnerischen Nutzung zugeordnet wurde (vgl. Abschn. 10 Abs. 3 AEBewLuF). Voraussetzung für die Zuordnung von Sonderkulturen zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen ist allerdings, dass keine der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen i. S. d. § 160 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a – d BewG einschlägig ist.

3Die ...

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