Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 173 Umlaufende Betriebsmittel

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)
c) Weinbauliche Nutzung

I. Allgemeines (§ 173 BewG)

1Die Vorschrift regelt den Umfang der umlaufenden Betriebsmittel der weinbaulichen Nutzung und entspricht inhaltlich § 56 Abs. 2 BewG.

II. Besonderheiten bei der weinbaulichen Nutzung (§ 173 Abs. 1 und 2 BewG)

2Soweit in ausbauenden Betrieben der Wein aus bewirtschaftungstechnischen Gründen oder marketingstrategischen Gründen längerfristig gelagert wird, werden die umlaufenden Betriebsmittel durch die erweiternde Regelung des § 173 BewG sachgerecht hin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen abgegrenzt. Dabei wurde auf die seit im Rahmen der Bedarfsbewertung geltende Regelung zurückgegriffen. Hiernach gehören die Vorräte an Weinen der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand (vgl. Abschn. 8 Abs. 1 Satz 3 AEBewLuF). Als Bewertungsstichtag kommt nach § 161 Abs. 2 BewG regelmäßig der 30. 6. in Betracht. Soweit ein Weinbauwirtschaftsjahr gewählt wurde, ist der 31. 8. der maßgebliche Bewertungsstichtag.

3Ein Überbestand an Weinvorräten gehört als umlaufende Betriebsmittel zum übrigen Vermögen. Ein Abschlag für Unterbestand an Weinvorräten ist im Hinblick auf den gesetzlichen Begriff des „Normalbestands„ vorbeugend ausgeschlossen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie