Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 152 Örtliche Zuständigkeit

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

1. Allgemeines

1Die örtliche Zuständigkeit betrifft allein die Frage, welche von mehreren sachlich zuständigen Finanzbehörden (Finanzämter, § 16 AO i. V. m. § 17 FVG) die Verwaltungstätigkeit durchzuführen hat. Wird ein nicht nach § 152 BewG örtlich zuständiges Finanzamt tätig, so kann allein wegen der Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit die Aufhebung des von diesem erlassenen Feststellungsbescheids nicht begehrt werden (§ 127 AO).

2. Örtliche Zuständigkeit für Grundbesitzwertfeststellungen

2Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit zur gesonderten Feststellung von Grundbesitzwerten ist die Belegenheit des Grundstücks (§ 152 Nr. 1 BewG). Liegt das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Gänze im Bezirk eines Finanzamts, so ist dieses örtlich für die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts zuständig. Erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes, deren Wert gesondert festzustellen ist, auf die Bezirke mehrerer Finanzämter, so ist dasjenige Finanzamt zum Erlass des Feststellungsbescheids zuständig, in dessen Bezirk deren wertvollster Teil liegt. Mangels eines andere...

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