Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 31 Bewertung von ausländischem Sachvermögen

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

1. Begriff des Sachvermögens

1Unter der Sammelbezeichnung „Sachvermögen„ begreift das Bewertungsgesetz nur land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen (vgl. auch § 32 BewG). Die Frage, ob derartiges ausländisches Sachvermögen vorliegt, ist nicht nach dem Recht der belegenen Sache, sondern nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu beurteilen. Nicht zum Sachvermögen gehört das übrige Vermögen, also Gegenstände, Rechte und Forderungen usw., die nicht in den Wert der wirtschaftlichen Einheiten des Sachvermögens eingehen. Die wirtschaftlichen Einheiten das Sachvermögens sind nach § 2 BewG abzugrenzen wobei jedoch die Eingrenzung des Bewertungsgegenstands durch das im Erbfall übergegangene Vermögen (vgl. Rdn. 22, 23 vor § 12 ErbStG) zu beachten sind.

2. Bewertungsmaßstab: gemeiner Wert

2Ausländisches Sachvermögen ist stets nach den Allgemeinen Bewertungsvorschriften zu bewerten; es ist mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) anzusetzen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine vollständig im Ausland belegene wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens oder des Betriebsvermögens handelt, oder ob sich nur...

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