Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

Hinweis: R 113 ErbStR.

1. Angleichung des Kapitalwerts an die Einheitswerte/Grundbesitzwerte

1Bei der Ermittlung des Kapitalwerts von Nutzungen „darf„ der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirt­ schaftsgut maßgebliche Steuerwert (Grundbesitzwert) durch den Faktor 18,6 geteilt wird (§ 16 BewG). Zur Erhöhung des Faktors von 18 auf 18,6 mit Wirkung ab vgl. § 13 BewG Rdn. 12. Der neue Faktor führt zu einem noch niedrigeren Jahreswert und Kapitalwert. Der tatsächliche Jahreswert ist nur anzusetzen, wenn er unter dieser Grenze liegt, die – bezogen auf den Steuerwert – einer Rendite von 5,5 % entspricht. Die Vorschrift koppelt den Jahreswert von Nutzungen in der Art an den steuerlich maßgeblichen Wert der Wirtschaftsgüter, dass der Kapitalwert der Nutzungen selbst bei immer währender Dauer (§ 13 Abs. 2 BewG) den Steuerwert des genutzten Gegenstands nicht übersteigen kann.

2Die Regelung des § 16 BewG gilt gleichermaßen beim Nutzungsberechtigten wie beim Nutzungsverpflichteten. Sie gilt im Übrigen nicht bei der Grunderwerbsteuer (§ 17 Abs. 3 Satz 2 BewG).

3Durch die Verknüpfung wird das wirklichkeitsferne Niveau der Einheitswerte des Grundbesitzes sowie der Grundbesitzwe...

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