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Einkommensteuer; | Aufwendungen für die Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Aufwendungen für die Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses können als agw. Bel. zu berücksichtigen sein, wenn durch ein vor Durchführung der Maßnahme erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Sanierung zur Beseitigung einer von der Fassade ausgehenden konkreten Gesundheitsgefährdung infolge der Freisetzung von Asbestfasern in das Innere des Hauses unverzüglich erforderlich ist (). Mit der Sanierung zugeflossene Werterhöhungen (hier: Kosten der Vollwärmedämmung) sind nicht zu berücksichtigen. Soweit zudem die Erneuerung der Fassade nicht ohne Werterhöhung vorgenommen werden kann (neu für alt), muss eine Anrechnung im Wege des Vorteilsausgleichs erfolgen. Auch die durch die Sanierung veranlassten Aufwendungen für die Entsorgung ...