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Einkommensteuer; | Makler- und Vermittlungsgebühren als Anschaffungsneben- oder Werbungskosten beim Erwerb von Rentenrechten (§§ 9, 22 EStG)
Entsprechend den allgemeinen, die Überschusseinkünfte bestimmenden Besteuerungsgrundsätzen bedarf es nach dem auch bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG (Leibrente, wiederkehrende Bezüge) der Abgrenzung zwischen den als WK abziehbaren Finanzierungskosten sowie den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Rentenrechte (hier: Maklergebühren und Vermittlungsgebühren). Dies gilt auch dann, wenn die Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss kreditfinanzierter Versicherungsverträge anfallen. Die Frage blieb im Streitfall offen. Die Sache wurde an das FG zurückverwiesen.