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BFH 23.03.2001 VI R 189/97

Einkommensteuer; | Unbeachtlichkeit privater Begleitumstände bei eindeutig beruflicher Veranlassung eines Umzugs (§§ 9, 12 EStG)

Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände - wie Heirat und erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes - regelmäßig in den Hintergrund (; nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt). Private Motive für den Umzug sind dann auch insoweit unbeachtlich, als sie nicht nur die Auswahl der Wohnung betreffen, sondern den Umzug als solchen (Präzisierung der bisherigen Rspr.). Der Senat führt in diesem Zusammenhang weiter aus, dass eine Verlängerung der Fahrzeit eines zusammen veranlagten AN jedenfalls dann unbeachtlich ist, wenn bereits zum Zeitpunkt des Umzugs feststeht, dass in näherer Zukunft die Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. Im Streitfall ...

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