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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 4861/07 E EFG 2010 S. 151 Nr. 2

Gesetze: EStG § 19, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 40a, BewG § 72

Wesentliches Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht bei Erwerbstätigkeit bzw. Vermögensnutzung bei Erzielung eines positiven Ergebnisses auf Dauer

Leitsatz

  1. Bei der dauerhaften Vermietung eines zu 1/5 mit einer Halle bebauten Grundstücks (735 qm) ist typisierend von einer Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Die Einheitsbewertung des Grundstücks als unbebautes Grundstück steht dem nicht entgegen.

  2. Die vom Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer ist – anders als vom Arbeitgeber übernommene Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – nicht Bestandteil des Arbeitslohns; der geldwerte Vorteil der Steuerübernahme ist mit den entrichteten Pauschsteuersätzen abgegolten.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 151 Nr. 2
EStB 2010 S. 111 Nr. 3
WAAAD-31848

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.12.2008 - 1 K 4861/07 E

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