Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG auf in der Türkei erzielte Einkünfte - Mustereinspruch
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Stellt die Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG auf in der Türkei erzielte Einkünfte einen Verstoß gegen das Völkerrecht oder den Gleichheitssatz dar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
XAAAD-31596