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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 289/2007

Gesetze: KStG §§ 8 Abs. 1, 47, 27, 28, 37 und 38, EStG § 8 Abs. 1, GewStG § 7 S. 1

Erfassung von erhaltenen Spenden als körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtige Betriebseinnahmen

Leitsatz

Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG und § 7 Satz 1 GewStG) alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Ein Wertzuwachs ist betrieblich veranlasst, wenn insoweit ein nicht nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist.

Von den Betriebseinnahmen zu unterscheiden sind Wertzugänge, deren Zufluss durch private Umstände veranlasst worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAD-31475

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.03.2008 - 1 K 289/2007

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