Lehrbuch Umsatzsteuer
12. Aufl. 2009
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Abschnitt 13: Entstehung der Steuer, Steuerschuldner und Haftungsschuldner
A. Allgemeines
838Die §§ 13 – 13c UStG regeln den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer – nicht die Entstehung der Steuer selbst – sowie die Steuerschuldnerschaft und die Frage, wer ggf. als Haftungsschuldner in Betracht kommt. Hierbei wird differenziert zwischen den Sachverhalten, die nach anderen Vorschriften des Gesetzes zu einer Steuer führen. So werden die Fälle des Leistungsaustauschs – getrennt nach Soll- und Ist-Besteuerung, die Besteuerung von An- und Vorauszahlungen (Mindest-Ist-Versteuerung), die verschiedenen Ergänzungs- bzw. Sondertatbestände (fiktive Leistungen in Form der Entnahme oder der unternehmensfremden Verwendung von Gegenständen, gleichgestellte Leistungen in Form unentgeltlicher Zuwendung von Gegenständen sowie unentgeltlicher Erbringung sonstiger Leistungen, unberechtigter Steuerausweis usw.) sowie die Tatbestände nach dem Binnenmarktgesetz (innergemeinschaftlicher Erwerb usw.) gesondert behandelt.
Umsatzsteuer visuell, Schaubild 12
Fallsammlung Umsatzsteuer, Abbildung 9