Kein Gewährung eines zweifachen Grundfreibetrags bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Abhängigkeit der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen vom Vermögen der unterstützten Person
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger, der mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind einen gemeinsamen Haushalt führt, hat keinen
Anspruch auf Berücksichtigung des doppelten Grundfreibetrags. Die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten einerseits und
nichtehelichen Paaren andererseits verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist nicht dadurch verletzt, dass die Unterhaltspflichten des nichtehelichen
Lebenspartners nur unter den Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
sind; danach scheidet die Abzugsfähigkeit aus, wenn der unterstützte Lebenspartner über nicht nur geringes Vermögen verfügt
(hier: gemeinsame Anschaffung einer Wohnung für rd. 557.000 DM).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.