Gewerbesteuergesetz Kommentar

2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61141-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59251-5

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Deloitte - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 8 Nr. 1 Hinzurechnungen

Deloitte & Touche GmbH, Ute Herzog (November 2009)

Literatur: Gosch, Einige aktuelle und zugleich grundsätzliche Anmerkungen zur Gewerbesteuer, DStZ 1998, 327; Dörr/Fehling, Europarechtliche Aspekte der Unternehmensteuerreform 2008, NWB F. 2 S. 9375; Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl.; Breithecker/Förster/Förster/Klapdor, Unternehmensteuerreformgesetz 2008; Hey, Verletzung fundamentaler Besteuerungsprinzipien durch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, BB 2007, 1307.

I. Rechtsentwicklung und zeitlicher Anwendungsbereich

1Die Gewerbesteuer als Real- oder Objektsteuer ( § 3 Abs. 2 AO) unterwirft den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners, der Gewerbesteuer. Durch die in den §§  8 und  9 des Gewerbesteuergesetzes normierten Hinzurechnungen und Kürzungen, um die der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 GewStG korrigiert wird, soll die „objektivierte„ Ertragskraft des Gewerbebetriebes ermittelt werden.

2Unter dem objektivierten Gewerbeertrag wird der Gewerbeertrag verstanden, der unabhängig von der Art der Finanzierung des Betriebes erwirtschaftet wird, d. h. der G...

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