Gewerbesteuergesetz Kommentar
2009
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§ 6 Besteuerungsgrundlage
Literatur: Flämig, Die Ausgestaltung der Gewerbesteuer als verfassungsrechtliches Problem, DStJG 12 (1989), 33; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des Solidaritätszuschlags, DB 1991, 1081; Pauka, StÄndG 1992: Die Änderungen im Gewerbesteuerrecht, DB 1992, 1207; Gosch, Einige aktuelle und zugleich grundsätzliche Bemerkungen zur Gewerbesteuer, DStZ 1998, 327.
I. Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift legt die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer fest und dient somit als Basis für die Berechnung und Festsetzung der Gewerbesteuer. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist allein der Gewerbeertrag. Dieser bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 7 ff. GewStG. Im Rahmen ihrer geschichtlichen Entwicklung hat die Norm an Bedeutung verloren. Bis einschließlich Erhebungszeitraum 1997 war neben dem Gewerbeertrag auch das Gewerbekapital obligatorisch als Besteuerungsgrundlage heranzuziehen. Parallel dazu bestand bis Erhebungszeitraum 1979 die Möglichkeit, Lohnsummen fakultativ als Grundlage für die Besteuerung zu wählen. Durch die Herausnahme der Lohnsummenbesteuerung und des Gewerbekapitals als Besteuerungsgru...