Gewerbesteuergesetz Kommentar

2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61141-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59251-5

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Deloitte - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 3 Befreiungen

Deloitte & Touche GmbH, Achim Bollweg, Lars Brinkmann (November 2009)

I. Allgemeines zu den gewerbesteuerlichen Befreiungsvorschriften

1Die Gewerbesteuerbefreiungen gemäß § 3 GewStG stimmen überwiegend mit den Körperschaftsteuerbefreiungen nach § 5 KStG überein, so dass die nach § 3 GewStG befreiten Unternehmen i. d. R. ebenfalls unter den gleichen Voraussetzungen von der Körperschaftsteuer befreit sind.

2Wesentliche Abweichungen zwischen den gewerbesteuerlichen und körperschafsteuerlichen Befreiungstatbeständen ergeben sich bei den Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Vereinen, deren Tätigkeit sich auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt, sowie Vereinen, die eine gemeinschaftliche Tierhaltung i. S. v. § 51a BewG betreiben. Im Gewerbesteuerrecht greifen hier die Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 12 und Nr. 14 GewStG. Im Körperschafsteuerrecht ist entsprechend § 25 Abs. 1 bzw. Abs. 2 KStG die Vergünstigung auf die Gewährung von Freibeträgen in Höhe von höchstens 15 339 € begrenzt.

3Einen weiteren Unterschied gibt es bei der Steuerbefreiung von Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen und Altenpflegeheimen. Während diese Institutionen gemäß § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind, fehlt es an einer entsprechenden Regelung im KStG. Auch für die Unternehmensbeteiligungsg...

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