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BGH 02.09.2009 XII ZB 92/07, NWB 45/2009 S. 3480

Familienrecht | Ansatz einer befristeten Berufsunfähigkeitsrente im Versorgungsausgleich

Eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist im Versorgungsausgleich nach der Scheidung durch Realteilung teilbar (§ 1587a Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b BGB). Sieht der Geschäftsplan eines privaten Versicherungsträgers die Realteilung einer laufenden Berufsunfähigkeitsrente vor, ist der Ausgleichspflichtige i. d. R. unangemessen benachteiligt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte durch die Realteilung eine sofort fällige Zeitrente erhält, unabhängig von seiner Bedürftigkeit wegen Alters oder Erwerbsminderung. Von einer Realteilung ist in diesem Fall abzusehen. In der Sache hatte die Beschwerde des geschiedenen Mannes (49) hier insoweit Erfolg, als er sich dagegen wandte, dass seine bereits laufende, aber (längstens bis 2026) befristete Berufsunfähigkeitsrente im Versorgungsausgleich wie eine lebenslange Rente behande...

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